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Stockwerkeigentum

Etwa 80 Prozent der Stockwerkeigentümerversammlungen finden jeweils im Frühling statt. Dementsprechend konzentrieren sich auch die Fragen zum Stockwerkeigentum in dieser Jahreszeit. Vielen Erwerbern von Eigentumswohnungen ist zu wenig oder gar nicht bewusst, dass sie vom Gesetzgeber zu einer Versammlungsdemokratie gezwungen werden.

Zwar regelt das Gesetz die Versammlung in den Artikeln 712m bis 712p des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und auch noch in Artikel 60ff ZGB (Vereinsrecht) sowie im Miteigentumsrecht in Artikel 646 ff. ZGB. Auch in den Stockwerkeigentümer-Reglementen ist die Versammlung meist übersichtlich geregelt. Damit sind aber erst die Rahmenbedingungen definiert. In der Versammlung selbst geht es um Traktanden, die mitunter anspruchsvolle Rechtsfragen beinhalten. Sehr häufig betrifft dies zum Beispiel die Kostenverteilung beziehungsweise die Frage, ob ein bestimmter Bauteil als im Sonderrecht stehend zu betrachten ist oder aber gemeinschaftlicher Natur ist. Neben dem Versammlungsgeschehen fallen auch inhaltlich komplizierte Fragen an. Abgestimmt wird allerdings sehr oft nach rein finanziellen Kriterien, was natürlich erlaubt, aber nicht immer gerecht ist. Im Stockwerkeigentumsrecht gilt, vereinfacht gesagt, der gesetzgeberische Grundsatz: "Lieber ein schlechter oder ungerechter Beschluss, als gar kein Beschluss".

Dadurch werden meist Stillstand und Blockaden verhindert, was für eine Gemeinschaft an sich überlebenswichtig ist. Wer aber mit der Minderheit unterliegt, hat oft Mühe, einen als ungerecht empfundenen Beschluss nur schon aus diesem Grund zu akzeptieren. Ein erster Schritt zur Lösung eines Problems ist, dieses zu verstehen und einordnen zu können. Es sind fast immer die gleichen Punkte, die im Stockwerkeigentum zu Meinungsverschiedenheiten führen. Vieles ist systembedingt und sollte daher nicht so persönlich genommen werden. Bevor Sie Stockwerkeigentum erwerben sollten Sie sich über einige Grundsätze informieren, damit nicht schon beim Kauf Meinungsverschiedenheiten entstehen.